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Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Grundsatzurteil im Fall von Daimler Truck die Anforderungen an die Entgeltgleichheit klargestellt und direkte Gehaltsvergleiche zwischen einzelnen Arbeitnehmern in Fällen von Geschlechterdiskriminierung zugelassen. Das Gericht verlagerte die Beweislast auf die Arbeitgeber, um Lohnunterschiede zu rechtfertigen, und stärkte damit den rechtlichen Weg für Klagen auf gleiches Entgelt, während der Fall zur endgültigen Entscheidung an die regionalen Gerichte zurückgeht.